Behandlungskosten

Osteopathische Behandlungen sind in der Regel Selbstzahlerleistungen. Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich inzwischen anteilig an den Kosten. Auch private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen häufig osteopathische Behandlungen.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse über eine mögliche Kostenübernahme und die dafür geltenden Voraussetzungen.